Impressum



Informationspflichten nach dem Mediengesetz für Websites

www.murtal.versicherungs makler (selbstgewählte Unternehmensbezeichnung, Einzelunternehmen)
Mario Oberneuwirther,
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Triesterstraße 42,
A-8724 Spielberg,
Tel: 0043(0)3512 46612
Fax: 0043(0)3512 46615
Mail: office@fairselect.at
Gewerberegisternummer /GISA :  20182311 BH Murtal
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Es besteht keine Berechtigung zum Empfang von Kundengeldern. Der Vermittler ist nicht an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt und auch kein Versicherungsunternehmen ist an den Stimmrechten oder dem Kapital des Vermittlers beteiligt.
Versicherungsvermittlerregister
Nach der EU-Richtlinie 2002/92/EG ist ein Register einzurichten, in dem alle zur Tätigkeit der Versicherungsvermittlung befugten Personen erfasst sind.
Hier finden Sie den Link zum Register "Versicherungs- und Kreditvermittlerregister" sowie Informationen zu den Registerinhalten.
In Österreich ist die Ausübung der Versicherungsvermittlung nur auf Grund einer Gewerbeberechtigung zur Versicherungsvermittlung möglich. Gemäß § 137a Abs. 1 GewO 1994 gilt jeder, der die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausübt, als "Versicherungsvermittler".
Gewerberechtliche Links:

Interessenvertretung:

  • WK Steiermark - Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
  • Haftungsausschluss
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    Externe Verweise und Links
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    Copyright
    Die Wiedergabe von Text- und Multimedia-Daten (Ton, Bilder, Programme usw.) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Mario Oberneuwirther gestattet.
    AGB
    1)  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
    I. Allgemeines:
    1) Definition: Versicherungsmakler ist, wer im Sinne des § 26 MaklerG als Handelsmakler in einer von den Versicherungsunternehmungen unabhängigen Weise Versicherungsverträge vermittelt, Risikoanalysen und Deckungskonzepte erstellt.
    2) Interessenwahrung:  Der Versicherungsmakler wahrt im Sinne der §§ 27 und 28 MaklerG überwiegend die Interessen des Versicherungskunden und steht für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ein.
    3) Beschränkung auf österreichische Versicherer: Die Interessenwahrung des Maklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, örtlich auf Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Österreich beschränkt.
    4) Betreuung durch den Makler:
    4.1.    Soweit die Bestimmungen des KSchG in der gültigen Fassung nicht anwendbar sind, ist der Versicherungsmakler nach Abschluss des Versicherungsvertrages – sofern er zur Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt ist - lediglich verpflichtet, die zugrunde liegende(n) Polizze(n) zu überprüfen und diese dem Versicherungskunden auszuhändigen. Eine darüber hinausgehende Berichts- und/oder Aushändigungspflicht im Sinne des § 28 Z.4 MaklerG wird ausdrücklich abgedungen.
    4.2.    Eine laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge des Vollmacht(auftrag)gebers im Sinne des § 28 Z.7 MaklerG bedarf eines gesonderten Auftrages. Ohne gesonderten Auftrag in schriftlicher Form übernimmt der Versicherungsmakler keine Verpflichtung im Sinne des § 28 Z.7 MaklerG. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich der Versicherungsmakler ausdrücklich vor.
    Wird ein solcher Auftrag in schriftlicher Form erteilt, hat der Versicherungskunde (Vollmachts- und Auftraggeber) dem Versicherungsmakler unverzüglich allfällige neue Risken bzw. Veränderungen derselben bekannt zu geben.
    II. Pflichten des Kunden:
    1) Informationspflicht des Kunden:
    1.1.    Der Kunde hat dem Makler insbesondere alle Umstände mitzuteilen, die erforderlich sind, damit der Makler gegenüber dem Versicherer alle jene Interessen wahren kann, die auch der Versicherungskunde selbst vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherer gegenüber zu wahren hat, insbesondere hat er ihn über sämtliche Risken zu informieren.
    1.2.    Eine Haftung für Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben, insbesondere der Risken, durch den Auftraggeber ist ausdrücklich ausgeschlossen und kann nicht übernommen werden.
    2) Analyse des zu versichernden Risikos:
    2.1.    Der Versicherungsmakler erstellt auf Basis der ihm vom Versicherungskunden erteilten Informationen und den ausgehändigten Unterlagen eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept.
    2.2.    Der Versicherungskunde hat - da er bezüglich der Kenntnis der Versicherungswerte und etwaiger besonderer Gefahren dem Makler überlegen ist - sämtliche für den Abschluss der gewünschten Versicherungen relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig bekannt zu geben, insbesondere aber auch erforderlichenfalls an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler vor Ort teilzunehmen.
    2.3.    Ebenso hat der Versicherungskunde jegliche für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen dem Makler unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben wie z.B. Änderung der Adresse, des Tätigkeitsbereiches, Auslandstätigkeit etc.
    3) Keine vorläufige Deckung: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn durch den Makler unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Der Versicherungsantrag bedarf der Annahme durch den Versicherer. Der Kunde nimmt somit zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet den unterfertigten Antrag unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten und den Kunden unverzüglich von der Annahme des Versicherungsantrages nach eigener Kenntnis zu informieren.
    III. Haftung des Maklers:
    1) Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:
    Der Makler haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere im Bereich des Schadenersatzrechtes, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt für Verbraucher nicht für Personenschäden.
    Im Bereich der (schlicht) groben Fahrlässigkeit wird eine Haftungshöchstgrenze von € 1,3 Mio. vereinbart, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.
    2) Verständigungs- und Schadensminderungspflicht des Kunden:
    Der Versicherungskunde hat den Versicherungsmakler unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadensminderungspflicht zu treffen.
    3) Verjährungsverkürzung:
    Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler verjähren, sofern der Kunde (Vollmachts- oder Auftraggeber) nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem er oder die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten (relative Verjährung), spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfall (absolute Verjährung) diese gerichtlich geltend macht, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.
    4) Berufshaftpflichtversicherung: Der Makler bestätigt den aufrechten Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens € 1,3 Mio. und verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Verlangen das Bestehen dieser Versicherung urkundlich nachzuweisen.
    IV. Provision - Aufwandsentschädigung:
    1) Eine Provision steht dem Versicherungsmakler - soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist - vom Versicherungskunden nicht zu. Eine Aufwandsentschädigung gebührt nur für die in der Entgeltvereinbarung angeführten Barauslagen und Vereinbarungen.
    2) Bei Vertragsauflösung durch den VN innerhalb von drei Jahren bei Sach- u. Personenversicherungen und 5 Jahren bei Pensions,-Renten- und Lebensversicherungen gebührt dem VM die aliquote  Abschlussprovision aus den von ihm vermittelten Versicherungs-verträgen analog der Rückverrechnung des Versicherungsunternehmens, da dieser auch der Stornohaftung gegenüber dem Versicherungsunternehmen unterliegt.
    V. Datenschutz:
    Der Versicherungskunde ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten Automationsunterstützt vom Versicherungsmakler verarbeitet und nur in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten an Dritte weitergegeben werden.
    VI. Schlussbestimmungen:
    1) Schriftlichkeitsgebot: Änderungen und/oder Ergänzungen der umseitigen Bevollmächtigung sowie der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.
    2) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte des Bevollmächtigungsvertrages sowie AGB berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
    3) Erfüllungsort - Gerichtsstand - Anzuwendendes Recht: Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Maklers, Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht an diesem Ort, jeweils, soweit keine Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Ausdrücklich wird die Anwendung österreichischen Rechtes vereinbart.
    4) Änderungen der AGB: Die aktuell gültigen AGB sind im Internet unter www.fairselect.at abrufbar. Geänderte AGB werden 30 Tage nach Veröffentlichung im Internet gültig, sofern Sie nicht ausdrücklich innerhalb dieser 30 Tage widersprechen.
    Erklärung zur Informationspflicht gemäß Art.13 ff DSGVO und TKG2003
    Der Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen.
    Wir versichern Ihnen daher, dass wir Ihre persönlichen Daten unter Beachtung des Grundsatzes von „Treu und Glauben“ und nur zu den nachstehend angeführten Zwecken verarbeiten. Wir bestätigen Ihnen außerdem, dass wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen haben, um Ihre Daten zu schützen und unsere Pflichten nach der DSGVO und dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 erfüllen zu können. Im Sinne der Art.13 ff DSGVO möchten wir Ihnen außerdem nachstehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und über Ihre damit im Zusammenhang stehenden Rechte erteilen:
    Verantwortlicher:
    Mario Oberneuwirther,
    Versicherungsmakler,
    Triesterstraße 42,
    A-8724 Spielberg,
    Tel: 0043351246612
    Mail: office@murtal.versicherung
    GISA :  20182311 BH Murtal
    Zweck:
    Versicherungsvermittlung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten:
    Insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen, die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall, weiters die Vermittlung von Bausparverträgen; Kundenverwaltung und Kundenbetreuung; Werbemaßnahmen, soweit uns eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt; Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen; Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bzw. Wahrung rechtlicher Interessen.
    Rechtsgrundlage:
    Versicherungsmaklervertrag/Vollmacht; Einwilligungserklärungen; sowie gesetzliche Grundlagen. DSGVO, TKG2003
    Datenkategorien:
    Kontaktdaten/Personaldaten (Name, Adresse, Emailadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Geschlecht); Legitimationsdaten (Ausweisdaten, Fahrzeugkennzeichen, Polizzennummer); Finanzdaten/Kontodaten (Bankdaten, allenfalls Daten zur Bonität, Vermögen); Dokumentationsdaten (behördliche Protokolle, Gutachten, Urteile); Gesundheitsdaten (Daten aus Krankenunterlagen, soweit eine Einwilligungserklärung vorliegt); sonstige personenbezogene Daten (Hobbies, etc.)
    Speicherdauer:
    Soweit wir mit Ihnen in einer Vertragsbeziehung stehen, bleiben die von uns erfassten Daten unter Beachtung sämtlicher technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen gespeichert. Sollte die Vertragsbeziehung mit Ihnen aufgelöst werden, verpflichten wir uns zur Datenminimierung, wobei bei der Speicherdauer unsere gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen, die z.B. nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu beachten sind.
    Empfängerkategorien:
    Eigenes Unternehmen, insb. die Kundenverwaltung, Schadensabwicklung, Buchhaltung, Kundenbetreuer; Versicherungsunternehmen; Auftragsverarbeiter, EDV-Beauftragte; Finanzierungsunternehmen; Bausparkasse; sonstige Dienstleister des Verantwortlichen wie bspw. Steuerberater oder ggf. RA Behörden, etc.
    Wir möchten Ihnen noch mitteilen bzw. Sie darauf hinweisen, dass Sie als betroffene Person im Sinne der DSGVO das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung, Berichtigung, Datenminimierung und Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch haben. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den oben angeführten Verantwortlichen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) zusteht, sollten Sie der Annahme sein, dass eine Datenschutzverletzung unsererseits erfolgt ist. Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.




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